Wir als Schmetterling Reisebüro haben einen neuen Service für Sie

Nach dem Urlaub urlaubsreif?

Urlaubspate

Sie befürchten (zu Recht), dass die Airline Sie im Stich lässt und Sie Ihren Urlaub am Flughafen statt am Strand verbringen müssen?

Vielen Reisenden ist das schon passiert - doch Sie können sich dagegen wehren!
Nach europäischem Recht stehen Ihnen bis zu € 600,- Entschädigung zu.

Warum warten bis der Fall eingetreten ist und dann viel Zeit und Mühe investieren?

Buchen Sie Ihren Urlaub oder Ihren Flug in einem Schmetterling Reisebüro und sagen Sie schon während der Buchung JA zu Schmetterling Passagier-Pate.

Schmetterling Passagier-Pate kämpft für Ihr Recht – ohne Kostenrisiko!

Hinter Schmetterling Passagier-Pate steht die Kooperation Schmetterling (Partner Ihres Reisebüros) und ein Konsortium von Anwälten. Die Partneranwälte vertreten Sie vor Gericht, sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen.

Ablauf bei Schmetterling Passagier-Pate:

  • Buchung im Reisebüro
  • Einverständnis, dass Sie den Service Schmetterling Passagier-Pate nutzen wollen
  • Reisen ohne sich Sorgen machen zu müssen
  • Wenn es zu einer relevanten Verspätung kommt, wird Schmetterling Passagier-Pate automatisch tätig
  • Geldeingang auf Ihrem Konto bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüch

Kosten bei Schmetterling Passagier-Pate:

Es entstehen KEINE Kosten für Sie! Wenn es zu einer Entschädigungszahlung von Seiten der Airline kommt, dann bekommen Sie 70% überwiesen. Die restlichen 30% sind eine Aufwandsentschädigung, die einbehalten wird. Wenn es zu keiner Zahlung kommt, dann müssen Sie NICHTS bezahlen – garantiert.

Buchen und bezahlen Sie einen Flug bei einem Luftfahrtunternehmen, dann ist dieses zur Durchführung des Fluges verpflichtet.

Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach und hat die nichtrechtmäßige Beförderung selbst verschuldet, dann steht jedem Passagier nach der die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Ausgleichsanspruch (Art. 7), ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung (Art. 8) oder Betreuungsleistungen (Art. 9) zu.

Ansprüche hat der Passagier bei:

  • Nichtbeförderung (Beförderungsverweigerung / Flugüberbuchung)
  • Flugannullierung
  • Flugverspätung > 3 Stunden

Allerdings sind die Airlines oft nicht bereit die Ausgleichszahlung zu leisten und somit muss der Passagier vor Gericht ziehen. Das ist mit viel Mühe, Aufwand und Kostenrisiko verbunden. Außer Sie haben sich bei Ihrer Buchung dafür entschieden, dass Schmetterling Passagier-Pate für Sie tätig wird und sich um die Durchsetzung Ihrer Rechte kümmert. Dann können Sie auch nach der Reise entspannen und wissen, dass sich Spezialisten für Sie einsetzen.

Dokumente

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Schmetterling Passagier-Pate finden Sie hier.

http://www.schmetterling-passagierpate.de